Lexikon

Unser Baufinanzierung-Lexikon erklärt Fachbegriffe aus dem Themenbereich Baufinanzierung

Nichtabnahmeentschädigung

Werden von einem Kreditinstitut zugesagte Darlehen oder auch Teilbeträge nicht abgenommen, so entsteht dem Institut ein Verlust, welcher durch eine entsprechende Entschädigung (ähnlich der Vorfälligkeitsentschädigung) ausgeglichen werden muss.

 

(Stand: 11/2015)