Lexikon

Unser Baufinanzierung-Lexikon erklärt Fachbegriffe aus dem Themenbereich Baufinanzierung

Treuhandzahlung

Eine Treuhandzahlung führt dazu, dass ein Darlehen bereits valutiert (ausgezahlt) werden kann, bevor alle Auflagen (z.B. Eintragung der Grundschuld) erfüllt sind. Die Zahlung erfolgt an vertrauenswürdige Dritte (sog. Treuhänder, z.B. Notar) mit der Maßgabe, das Geld an den endgültigen Empfänger nur weiterzuleiten, wenn alle gestellten Auflagen erfüllt sind.

 

(Stand: 11/2015)